Neue Förderungen für Sprachkurse im Ausland!
Seit 1. Juli können Sprachkurse, die als Vorbereitung auf ein Auslandspraktikum im Ausland absolviert werden, gefördert werden.
Eine Förderung kann für jene Lehrlinge erfolgen, deren Lehrberechtigte § 2 BAG sowie § 2 Abs. 1 LFBAG und den in der Richlinien genannten Voraussetzungen entsprechen. Ausgenommen von der Förderung sind Gebietskörperschaften und politische Parteien. Nicht gefördert werden selbstständige Ausbildungseinrichtungen.
Alle Sprachkurse, die IFA vorbereitend oder im Zusammenhang mit einem Auslandspraktikum, das von IFA organisiert wird, anbietet, entsprechen den Förderrichtlinien und sind für Lehrlinge, die den oben genannten Kriterien entsprechen und deren Praktikum bzw. Sprachkurs nach dem 1. Juli 2017 beendet wurde, förderbar.
Weiters können Lehrlinge eine Erfolgsprämie für jeden Tag ihres Auslandsaufenthalts (Praktikum und Sprachkurs) beantragen.
Alle Lehrlinge, die ein Praktikum mit IFA absolvieren möchten, werden im Zuge ihrer Bewerbung ausführlich über die Förderungen informiert.
Weitere Informationen finden Ausbildungsbetriebe hier…