FAQ für Lehrbetriebe

Lehrlinge stärken ihre fachlichen, vor allem aber auch ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen!

Fremdsprachenkenntnisse, internationale und interkulturelle Kompetenzen werden immer wichtiger. Wir alle möchten gut ausgebildete Fachkräfte, die umfangreiches Wissen und praktische Fertigkeiten haben, die außerdem gut kommunizieren können, umsichtig sind, selbstständig arbeiten und selbstständig Probleme lösen können. All diese Fähigkeiten werden durch einen Praktikumsaufenthalt im Ausland enorm gestärkt.

Ein Auslandspraktikum ist der beste Weg, erste internationale Erfahrungen zu sammeln, andere Kulturen, Arbeitsweisen und Betriebe kennenzulernen und über den eigenen Tellerrand zu schauen. Ein Praktikum im Ausland eröffnet neue Perspektiven, vermittelt Fach- und Fremdsprachenkenntnisse und vor allem auch persönliche und soziale Kompetenzen.
All das kommt Ihrem Lehrbetrieb zu Gute!

Und was nützt es dem Lehrbetrieb?

Sie können sich als attraktiver Lehrbetrieb profilieren! Das Angebot von Auslandspraktika während der Ausbildung verschafft Ihnen einen Startvorteil in der Rekrutierung zukünftiger Lehrlinge und außerdem Anerkennung und Respekt von jungen angehenden Fachkräften. Auch Eltern wissen ein solches Engagement eines Lehrbetriebs zu schätzen.

Lehrlinge kommen von ihrem Praktikum im Ausland motiviert und mit vielen neuen Erfahrungen zurück, und sehr oft lernen sie durch den unmittelbaren Vergleich auch ihre Ausbildung in Österreich wertzuschätzen.

Trauen Sie sich! Sie können umfassende und zuverlässige Hilfe bei der Organisation des Auslandspraktikums und bei der Abwicklung von Förderungen in Anspruch nehmen und sich als engagierter Lehrbetrieb etablieren!

Ein Auslandspraktikum soll Lehrlinge dabei unterstützen, sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln. Um in einem Betrieb im Gastland mitarbeiten und fachlich Neues lernen zu können, ist es daher von Vorteil, schon entsprechende fachliche Kenntnisse mitzubringen, auf die während des Praktikums aufgebaut werden kann.

Mehrere Wochen in einem anderen Land zu leben und zu arbeiten ist eine große Herausforderung für junge Menschen. Ein Mindestmaß an Selbstständigkeit ist daher ebenfalls Voraussetzung für ein erfolgreiches Praktikum.

Für ein Praktikum im Ausland empfiehlt sich daher ein Zeitpunkt ab dem zweiten Lehrjahr.

Für Lehrlinge, die vor der Lehrlingsausbildung bereits eine andere fachliche Ausbildung begonnen oder abgeschlossen haben, ist unter Umständen auch ein früherer Zeitpunkt für ein Auslandspraktikum geeignet.

Es gibt kein allgemein gültiges Mindestalter für ein Praktikum im Ausland. Aber: In sehr vielen Ländern ist es für unter 16-jährige nicht möglich, in Betrieben zu arbeiten. In manchen Ländern sind Betriebspraktika sogar erst ab 18 Jahren möglich oder erwünscht. Dies gilt auch für manche Unterkünfte im Ausland, die Jugendliche ab 18 Jahren bevorzugen.
Es gilt, besondere Regelungen im gewünschten Praktikumsland und in den Unterkünften im Ausland zu beachten!

Lehrlingspraktika im Ausland werden bis zu einer Dauer von 6 Monaten pro Lehrjahr laut Berufsausbildungsgesetz (BAG) als Teil der Lehrlingsausbildung angerechnet, wenn sie facheinschlägig sind und dem Berufsbild des Lehrberufs entsprechen.
Die Anrechnung erfolgt durch die zuständige Lehrlingsstelle.

Quelle:
Berufsausbildungsgesetz – BAG § 27(c) (2) idgF

Lehrlinge bleiben während ihres Auslandspraktikums weiter Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG). Sie bleiben daher auch während der Zeit des Auslandspraktikums in Österreich sozialversichert. Als Versicherungsnachweis gilt die eCard.

Weiters ist der Abschluss einer zusätzlichen Unfall-, Haftpflicht- und Rücktransportversicherung verpflichtend für die Inanspruchnahme europäischer Fördermittel (z. B. Erasmus+). Für jene Praktikumsprojekte, die IFA organisiert, wird eine solche Versicherung automatisch abgeschlossen.

Werden keine Fördermittel in Anspruch genommen, empfiehlt sich dennoch der Abschluss einer solchen zusätzlichen Versicherung. (In manchen Fällen bieten Haushaltsversicherungen oder Versicherungen von Kreditkartengesellschaften einen ausreichenden Deckungsschutz für die Versicherungs- bzw. Karteninhaber:innen. Dies ist in den Versicherungsbedingungen ersichtlich bzw. mit den entsprechenden Versicherungsgesellschaften abzuklären.)

Freiwillig und ergänzend dazu können zusätzlich auch Reisestornoversicherungen abgeschlossen werden. Auch hier wird empfohlen, die Versicherungsbedingungen im Detail einzuholen und abzuklären, welche Fälle gedeckt sind und welche nicht!

Ja. Lehrlinge bleiben während ihres Auslandspraktikums weiter Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG). Sie bleiben daher auch während der Zeit des Praktikums in Österreich sozialversichert und erhalten weiterhin das Lehrlingseinkommen vom Lehrbetrieb.

Lehrbetriebe, die ihre Lehrlinge für die Dauer des Auslandspraktikums freistellen, können nach der Rückkehr eine Rückerstattung des Lehrlingseinkommens bei der zuständigen Wirtschaftskammer beantragen. Diese Förderung steht Ausbildungsbetrieben gemäß § 2 BAG (Berufsausbildungsgesetz) sowie Ausbildungsbetrieben gemäß § 2 Abs. 1 LFBAG (Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz) offen.

Quellen:

Ja. Facheinschlägige Auslandspraktika von Lehrlingen sind aus europäischen und nationalen Mitteln gefördert:

Erasmus+

Aus dem Programm Erasmus+ können Reise- und Aufenthaltskosten gefördert werden. Das heißt, Lehrlinge erhalten eine Förderung für die Reise ins Praktikumsland, deren Höhe von der Entfernung abhängt. Außerdem erhalten sie für jeden Tag des Aufenthalts eine Tagespauschale, die länderabhängig ist und anhand der Dauer des Aufenthalts berechnet wird.
Mindestaufenthaltsdauer für den Erhalt einer Erasmus+ Förderung für ein Betriebspraktikum im Ausland sind 2 Wochen (10 Arbeitstage).

Betriebliche Lehrstellenförderung

Für Lehrlinge in einem aufrechten Lehrverhältnis, deren Lehrberechtigte § 2 BAG oder § 2 Abs. 1 LFBAG entsprechen, können außerdem Mittel aus der Betrieblichen Lehrstellenförderung gewährt werden. Dazu zählt die Förderung eines Sprachkurses, den ein Lehrling im Ausland absolviert und der der Vorbereitung auf das Praktikum dient. Weiters können Lehrlinge eine Prämie von € 15,– pro Praktikums- und Sprachkurstag im Ausland, den sie in einem betrieblichen Auslandspraktikum bzw. in einem vorbereitenden Sprachkurs verbringen, erhalten.
Die Lehrbetriebe selbst können außerdem für jene Praktikums- und Sprachkurstage im Ausland, für die sie ihre Lehrlinge freistellen, nach deren Rückkehr eine Rückerstattung des Lehrlingseinkommens beantragen.

Allgemein gilt: Die Förderungen decken in den allermeisten Fällen nicht die gesamten Kosten eines Praktikums im Ausland. Trotz Förderung muss bei einem 4- bis 6-wöchigen Praktikumsaufenthalt mit einem Eigenbetrag von etwa 400 bis 1.000 Euro gerechnen werden – abhängig vom Land, in dem das Praktikum absolviert wird.

Sowohl über das Programm Erasmus+ als auch über die Betriebliche Lehrstellenförderung können Lehrlingspraktika innerhalb und außerhalb der Europäischen Union gefördert werden. Die Mittel für Praktikumsaufenthalte außerhalb Europas sind jedoch nur in begrenztem Ausmaß verfügbar.

Weitere Informationen zu den Förderungen:

Wenn Unternehmen selber einen Erasmus+ Förderantrag stellen möchten:

Im Programm Erasmus+ können Unternehmen einmal jährlich zu einem vorgegebenen Zeitpunkt einen Förderungsantrag einbringen. Dies erfordert eine langfristige Vorausplanung, gute und verlässliche Kontakte zu Partnerbetrieben im Ausland sowie ein klares Konzept für die Organisation und Umsetzung der Lehrlingspraktika – und damit entsprechende Personalressourcen.

Weiterführende Informationen

Alternativ dazu können sich Unternehmen aber auch an IFA wenden. IFA kann für Sie die Erasmus+ Förderung abwickeln:

Unternehmen können auf die Expertise von IFA – Internationaler Fachkräfteaustausch vertrauen. IFA hat seit vielen Jahren Erfahrung in der Beantragung und Abwicklung von Erasmus+ Förderungen. IFA kann

  • wesentliche Teile der Organisation der Praktika übernehmen und
  • im Rahmen der IFA-Projekte die Erasmus+ Förderungen für Unternehmen und ihre Lehrlinge abwickeln.

Mehr Informationen über die Organisation IFA

Beantragung der Betrieblichen Lehrstellenförderung für Sprachkurs, Prämie und Rückerstattung des Lehrlingseinkommens:

Die Förderung von vorbereitenden Sprachkursen im Ausland sowie die Praktikumsprämie können direkt vom Unternehmen bei der zuständigen Wirtschaftskammer beantragt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Unternehmen selbst die Organisation der Auslandsaufenthalte seiner Lehrlinge übernimmt.

Wird ein Praktikum über IFA absolviert, wickelt IFA auch die Förderung für den Sprachkurs und die Praktikumsprämie unkompliziert für die Lehrbetriebe ab.
Lediglich die Rückerstattung des Lehrlingseinkommens MUSS vom Unternehmen selber bei der zuständigen Lehrlingsstelle beantragt werden!

Weitere Informationen:

Bei einem Lehrlingspraktikum im Ausland entstehen Kosten in Zusammenhang mit der Hin- und Rückreise, den Lokaltransporten vor Ort über mehrere Wochen, der Unterkunft und Verpflegung, beim Besuch eines Sprachkurses sowie für Freizeitaktivitäten und Ausflüge im Ausland.

Die Förderungen aus dem Programm Erasmus+ verstehen sich als Zusatzfinanzierung zu den im Zusammenhang mit einem Auslandspraktikum entstehenden Kosten und decken meist nicht die gesamten Kosten eines Auslandspraktikums.

Ein Sprachkurs vor Ort kann für Lehrlinge in einem aufrechten Lehrverhältnis, deren Lehrberechtigte § 2 BAG sowie § 2 Abs. 1 LFBAG entsprechen, zur Gänze gefördert werden, ebenso wie eine Prämie in Höhe von € 15,– pro Praktikums- und Sprachkurstag.
Lehrabsolvent:innen sowie Lehrlinge, deren Lehrbetriebe nicht § 2 BAG oder § 2 Abs. 1 LFBAG entsprechen, können keine Förderung für Sprachkurs und Prämie bekommen.

Insgesamt muss bei einem beispielsweise 4-wöchigen Praktikum im Ausland damit gerechnet werden, dass trotz Erasmus- und Lehrbetriebs-Förderung Kosten von gesamt rund € 400,– bis € 1.000,– oder in manchen Fällen sogar mehr pro Lehrling bleiben können – abhängig vom Praktikumsland und abhängig davon, ob eine Sprachkursförderung möglich ist oder nicht.

Wer diese Kosten übernimmt, wird in den einzelnen Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Manche Unternehmen tragen die Kosten zur Gänze, in einzelnen Fällen müssen die Lehrlinge selbst für die Kosten aufkommen, andere Unternehmen wiederum vereinbaren eine Teilung der Kosten.

Der Lehrling entfällt während des Praktikums zwar als Arbeitskraft, aber dafür können Lehrbetriebe, die ihre Lehrlinge während des Praktikumszeitraums freistellen, die Rückerstattung des Lehrlingseinkommens nach der Rückkehr beantragen.
Außerdem: Ein Lehrlingspraktikum im Ausland ist eine Investition ins Unternehmen, die sich lohnt! Sie tragen damit wesentlich zur Ausbildung einer motivierten und selbständigen Fachkraft, die mit Fremdsprachenkenntnissen, Sozialkompetenzen und internationaler Erfahrung in Ihr Unternehmen zurückkommt, bei!

Ein Praktikum kann zwischen ein paar Tagen und mehreren Monaten dauern. Eine Anrechnung als Teil der Lehrlingsausbildung ist laut Berufsausbildungsgesetz (BAG) bei facheinschlägigen Praktika, die dem Berufsbild des Lehrberufs entsprechen, bis zu 6 Monate pro Lehrjahr durch die Lehrlingsstelle vorgesehen.

Wenn eine Förderung für das Auslandspraktikum in Anspruch genommen werden soll, gelten die jeweiligen Förderrichtlinien des entsprechenden Programms, um die Förderung erhalten zu können. Im Programm Erasmus+ beispielsweise beträgt die Mindestdauer für einen förderfähigen Praktikumsaufenthalt von Lehrlingen im Ausland 2 Wochen (10 Arbeitstage). Höchstens 365 Tage Praktikumsaufenthalt können gefördert werden, jedoch – ACHTUNG! – nur 6 Monate pro Lehrjahr können laut BAG durch die Lehrlingsstelle als Teil der Lehrlingsausbildung anerkannt werden.

Die von IFA organisierten Praktika dauern in der Regel zwischen 4 und 8 Wochen.

Übrigens: Ein Lehrling kann eine Erasmus+ Förderung mehrmals in Anspruch nehmen und damit mehrere geförderte Auslandspraktika absolvieren. Dasselbe gilt auch für die Betriebliche Lehrstellenförderung.

Quellen:

  • Berufsausbildungsgesetz – BAG § 27(c) idgF
  • Erasmus+

Ein Praktikum kann grundsätzlich in allen Ländern absolviert werden.
Seit sich das Programm Erasmus+ mit 2021 auch Ländern außerhalb Europas geöffnet hat, ist auch die Förderung eines Auslandspraktikums grundsätzlich in allen Ländern möglich. Die Mittel für Praktika außerhalb Europas sind jedoch nur in begrenztem Ausmaß verfügbar.

Für Praktika in einem EU-Mitgliedstaat bzw. in den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie in der Schweiz benötigen Lehrlinge mit EU-Staatsbürgerschaft kein Visum. Ein gültiger unbefristeter Aufenthaltstitel, der in einem Schengen-Staat ausgestellt wurde, ist einem Visum gleichgestellt und berechtigt zu Praktikumsaufenthalten in einem anderen Schengen-Staat.

Für Lehrlinge ohne EU-Staatsbürgerschaft sowie für Praktika in Staaten außerhalb der EU / des EWR ist meist ein Visum für einen Praktikumsaufenthalt erforderlich, das vom Lehrling beantragt werden muss. Bei der Antragstellung ist bereits meist eine Einbindung des Praktikumsbetriebs im Gastland erforderlich.

(Siehe dazu auch die nächste Frage zur Staatsbürgerschaft.)

IFA organisiert Praktika derzeit ausschließlich in Europa. Wenn ein Lehrling oder Unternehmen selbst ein Praktikum in einem Staat außerhalb Europas organisiert, kann aber dennoch eine Förderung bei IFA beantragt werden.

Innerhalb der EU ist für EU-Staatsbürger:innen ein Praktikum in einem anderen Land jederzeit möglich. Dasselbe gilt auch für die Länder Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz.

Ein gültiger Aufenthaltstitel aus einem Schengen-Staat ist einem Visum gleichwertig. Lehrlinge mit einem gültigen Aufenthaltstitel, der in einem Schengen-Staat ausgestellt wurde, können daher – sofern ein gültiger Reisepass zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts vorliegt – ebenfalls ein Praktikum in einem anderen Schengen-Staat absolvieren.
ACHTUNG: Nicht alle EU-Mitgliedstaaten sind auch Mitglieder des Schengen-Raums!

Für alle weiteren Personen gelten bei Praktikumsaufenthalten in der EU bzw. im EWR die Visums-Bestimmungen der jeweiligen Praktikumsländer. Dasselbe gilt auch für Praktika in Ländern außerhalb der EU und des EWR.
Zwischen der EU und manchen Ländern gibt es Abkommen, die einen Praktikumsaufenthalt erleichtern oder sogar ohne Visum möglich machen. Es empfiehlt sich, die in Österreich ansässige Vertretung (Botschaft, Konsulat) des Landes, in dem das Praktikum absolviert werden soll, rechtzeitig zu kontaktieren.
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Visums zeit- und kostenaufwendig sein kann!

Quellen und weiterführende Informationen:

Sehr viele Unternehmen haben selbst keine Kontakte zu möglichen Praktikumsbetrieben im Ausland. In diesen Fällen empfiehlt sich die Teilnahme an Gruppenpraktikumsprojekten, die vom Verein IFA – Internationaler Fachkräfteaustausch für Lehrlinge vorbereitet, begleitet und gefördert werden.
Lehrlinge und Lehrbetriebe aus ganz Österreich, aus allen Berufen und allen Branchen können sich an IFA wenden. IFA bietet fertig organisierte und geförderte Praktikumsprojekte im Ausland für Lehrlinge an. Die Praktika dauern in der Regel zwischen 4 und 8 Wochen, werden in Kleingruppen absolviert und in verschiedenen Ländern Europas zu verschiedenen vorgegebenen Zeitpunkten während des gesamten Jahres angeboten. Die Praktika sind facheinschlägig und werden als Teil der Lehrlingsausbildung in Österreich anerkannt.
Zweimal pro Jahr können sich Lehrlinge aus ganz Österreich um einen Praktikumsplatz bei IFA bewerben.

Neben IFA gibt es auch einzelne regionale Initiativen, die die Mobilität von Lehrlingen fördern, wie beispielsweise die Initiative „Let’s Walz“ der Wirtschaftskammer Niederösterreich für Lehrlinge aus niederösterreichischen Betrieben. Auch manche Berufsschulen bieten die Möglichkeit von Auslandspraktika für ihre Schüler:innen an.

Für international tätige Unternehmen oder internationale Konzerne ist es zweifelsohne leichter, selbst Kontakte zu möglichen Praktikumsbetrieben im Ausland zu knüpfen, denn Lehrlingspraktika im Ausland können auch in eigenen Konzernniederlassungen und Partnerbetrieben, bei Lieferanten oder Abnehmern von Produkten absolviert werden.
Wenn ein Unternehmen auf diesem Weg Praktikumsplätze für die eigenen Lehrlinge findet, können die Praktikumsinhalte und die Tätigkeiten während des Auslandsaufenthalts sehr flexibel auf den Bedarf im Lehrbetrieb abgestimmt werden. Oftmals können die Partnerbetriebe auch bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft behilflich sein und die Lehrlinge bei der Planung ihrer Freizeitaktivitäten unterstützen.
In diesem Fall kann ein Unternehmen selber Förderungen aus Programm Erasmus+ sowie aus der Lehrbetriebsförderung beantragen, oder sich vor allem auf die Organisation und inhaltliche Gestaltung der Praktikumsaufenthalte konzentrieren und sich bei der Abwicklung der Förderungen durch Organisationen wie IFA – Internationaler Fachkräfteaustausch unterstützen lassen.

Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie bei IFA.

Lassen Sie Ihre Lehrlinge an Praktikumsprojekten von IFA – Internationaler Fachkräfteaustausch teilnehmen! IFA bietet umfangreiche Serviceleistungen in Zusammenhang mit der Durchführung von Lehrlingspraktika im Ausland an:

Lehrlinge und Lehrbetriebe aus ganz Österreich, aus allen Berufen und Branchen können sich an IFA wenden. IFA bietet fertig organisierte und geförderte Praktikumsprojekte im Ausland für Lehrlinge aus ganz Österreich in kleinen Gruppen an. Die Praktika dauern in der Regel zwischen 4 und 8 Wochen, werden in Kleingruppen absolviert und in verschiedenen Ländern Europas zu verschiedenen vorgegebenen Zeitpunkten während des gesamten Jahres angeboten. IFA kümmert sich auch um die Abwicklung der Förderungen, gibt diese zu 100 % an die Lehrlinge und Unternehmen weiter und stellt sicher, dass die Praktika als Teil der Lehrlingsausbildung anerkannt werden können.
Zweimal pro Jahr können sich Lehrlinge aus ganz Österreich um einen Praktikumsplatz bei IFA bewerben. Die Fristen für die Einsendung der Bewerbungsunterlagen werden auf der Website des Vereins jeweils im Frühling und Herbst jedes Jahres bekanntgegeben.

Um ein erfolgreiches Praktikum absolvieren zu können: Unterstützen Sie die Lehrlinge beim Erstellen der Bewerbungsunterlagen, bei der Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt und lassen Sie sie über die Erlebnisse im Gastland berichten!

Grundsätzlich ja. Nicht immer jedoch können sehr detaillierte Wünsche vollständig realisiert werden.
Aufgrund unterschiedlicher Wirtschaftsstrukturen in den verschieden Ländern kann es zum Beispiel schwierig sein, für einzelne Berufe in bestimmten präferierten Ländern einen Praktikumsplatz zu vermitteln. In solchen Fällen ist Flexibilität seitens des Lehrlings und seitens des Unternehmens gefragt. Meist ist ein Praktikum in einem anderen als dem in erster Linie präferierten Land möglich.

Sehr spezialisierte Ausbildungsschwerpunkte können unter Umständen nicht in allen Details während des Praktikumsaufenthalts berücksichtigt werden, sodass auf fachverwandte Tätigkeitsbereiche ausgewichen wird. Aber auch in diesen Fällen lernen die Lehrlinge während des Aufenthalts im Ausland sehr viel, und vergessen Sie vor allem nicht, dass sie sich während dieser Zeit persönlich enorm weiterentwickeln!

In den meisten europäischen Ländern ist die Arbeitssprache während des Praktikums für Lehrlinge Englisch.
Es ist also unbedingt notwendig, dass sich Lehrlinge vor Beginn des Praktikums auf Englisch verständigen können. Manche Praktikumsbetriebe nehmen im Vorfeld direkten Kontakt mit den Lehrlingen auf, und um ein erstes Gespräch führen zu können, ist es wichtig, sich zumindest ein wenig ausdrücken zu können. Um einen guten Einstieg ins Praktikum in einem fremdsprachigen Land zu haben, sind also grundlegende Englischkenntnisse notwendig, die zumindest soweit reichen, um im Gastland mit jemandem ins Gespräch zu kommen und Anweisungen zu verstehen.
Eine Vorbereitung durch den Lehrling oder in der Berufsschule ist daher jedenfalls empfehlenswert.

Gefestigt und weiterentwickelt werden die Fremdsprachenkenntnisse dann oft in einem Sprachkurs vor Ort und während des Betriebspraktikums!

Grundsätzlich gilt: Je jünger, desto mehr Betreuung wird notwendig sein!

Unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen den Praktikumsaufenthalt selbst organisiert hat, oder ob ihr Lehrling an einem Praktikumsprojekt einer Organisation wie IFA teilnimmt, ist es wichtig, dass im Praktikumsbetrieb Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Diese Kontaktpersonen sind besonders wichtig für den Einstieg ins Praktikum, die Erklärung der Tätigkeiten während des Praktikums und die Unterzeichnung der notwendigen Unterlagen und Bestätigungen am Ende des Aufenthalts. Sie sollen außerdem während des gesamten Aufenthalts sicherstellen, dass Vereinbarungen eingehalten werden.

Auch in der Unterkunft ist es hilfreich, Ansprechpersonen zu haben. Flüge und Züge können Verspätung haben, eine Verständigung der Unterkunft kann notwendig werden. Und schließlich kann auch etwas kaputt gehen, für das eine Reparatur veranlasst werden muss.

IFA bietet für Ihre Lehrlinge die Möglichkeit einer Begleitung der Gruppe während der ersten Woche des Aufenthalts an. Diese Begleitperson reist mit den Lehrlingen ins Gastland, hilft bei Reiseformalitäten, unterstützt während der ersten Tage des Auslandsaufenthalts und erleichtert so das Ankommen im Gastland. Für die verbleibende Zeit haben die Lehrlinge dann eine gemeinsame Kontaktperson im Gastland, die sie gleich am Beginn des Aufenthalts kennenlernen.

Besprechen Sie mit Ihrem Lehrling im Vorfeld, ob und wann Sie erreichbar sind, und in welchen Situationen Sie kontaktiert werden möchten oder müssen!

Wenn Ihr Lehrling alleine reist und minderjährig ist: Stellen Sie sicher, dass er/sie auch alleine ins Gastland einreisen darf!

Ein Auslandspraktikum will gut geplant, vorbereitet und organisiert sein, damit Lehrlinge und Lehrbetriebe vom Auslandsaufenthalt profitieren können.

Nimmt Ihr Lehrling an einem Austauschprojekt teil, das von IFA organisiert wird?

Dann gelten die Bewerbungsfristen von IFA. IFA veröffentlicht zweimal jährlich die Praktikumsmöglichkeiten – Zeitpunkte und Praktikumsorte/-länder für Gruppenpraktika – der kommender Saison auf der Webseite, also z. B. im Herbst für Praktika im Frühling/Sommer des darauffolgenden Jahres, und im Frühling für Praktika im folgenden Herbst.
Die Praktikumsplätze werden nach Vorliegen der Bewerbungsunterlagen individuell nach Beruf und Kenntnisstand der Lehrlinge gesucht. Die Vorlaufzeit für Bewerbung, Organisation von Praktikumsplatz, Reise und Aufenthalt beträgt also ca. 4 bis 6 Monate.
Da fast während des gesamten Kalenderjahres Praktikumsprojekte angeboten werden, sollte es für jeden Lehrling einen geeigneten Zeitpunkt für ein Praktikum im Ausland geben!

Wenn Unternehmen selber Praktika organisieren und dafür Erasmus+ Förderungen beantragen?

Dann gilt die einmal jährliche Einreichfrist des Programms Erasmus+. Ein solcher Antrag um Fördermittel setzt voraus, dass die Praktika zum Zeitpunkt der Einreichung schon sehr konkret und genau geplant sind. Eine Vorlaufzeit von zumindest 3 Monaten vor Einreichfrist um Fördermittel wird empfohlen. Zwischen Einreichfrist und Genehmigung der Förderung bzw. dem möglichen Start des Praktikums vergehen weitere ca. 4-6 Monate.

Weitere Informationen: EU-Programm Erasmus+

Und für Unternehmen, die selbst Praktikumsplatz, Reise und Aufenthalt organisieren, jedoch die Fördermittel über IFA abwickeln möchten?

In diesen Fällen ist die Vorbereitungszeit unter Umständen nur kurz. Bedenken Sie aber jedenfalls, dass Reise, Unterkunft und die Inhalte des Praktikums gut vorbereitet und geplant sein müssen, und dass Reisekosten in der Regel umso geringer sind, je früher gebucht wird!

Wenn die Details zum Praktikumsaufenthalt wie Praktikumsbetrieb, Aufenthaltszeitpunkt und -dauer sowie Inhalte des Praktikums bereits feststehen, ist eine Förderung über IFA meist auch kurzfristig möglich. Beachten Sie aber bitte, dass auch hier Formalitäten eingehalten werden müssen, und dass eine Förderung nur im Vorhinein, nie jedoch im Nachhinein genehmigt werden kann!

Es wird empfohlen, zumindest 2 Monate vor der Abreise mit konkreten Plänen zum Praktikum Kontakt mit IFA aufzunehmen.

Es ist nicht zwingend notwendig, Lehrlinge für die Dauer des Auslandspraktikums freizustellen, es wird jedoch empfohlen, die Lehrlinge zur Gänze oder zumindest teilweise freizustellen. Bedenken Sie, dass die Lehrlinge während des Aufenthalts im Ausland in einem Unternehmen arbeiten, sich während dieser Zeit stark weiterentwickeln und mit neuen Kenntnissen und Kompetenzen zurückkehren, von denen auch der Lehrbetrieb in Österreich profitiert! Wenn sie freigestellt werden, motiviert das außerdem die Lehrlinge und zeigt die Wertschätzung des Unternehmens den Lehrlingen gegenüber.

Und außerdem: Eine Rückerstattung des Lehrlingseinkommens ist nur für jenen Zeitraum möglich, in dem die Lehrlinge für den Praktikumsaufenthalt von ihrer Tätigkeit im Lehrbetrieb freigestellt werden!

Die Aufnahme eines Praktikanten / einer Praktikantin aus dem Ausland während der Zeit des Auslandspraktums des eigenen Lehrlings ist möglich, wenn Ihr Unternehmen eigene Kontakte zu Betrieben im Ausland, die ihre Auszubildenden nach Österreich schicken möchten, hat.

Unternehmen, die sich für einen wechselseitigen – und gleichzeitigen – Austausch interessieren, sollten sich bewusst sein, dass sich die Berufsausbildung in anderen Ländern von der in Österreich sowohl inhaltlich als auch organisatorisch unterscheidet und ein wechselseitiger Austausch nicht immer einfach und unkompliziert organisierbar ist. Umzusetzen ist dies, wenn ein Unternehmen eigene Kontakte zu einem Austauschbetrieb im Ausland aufbaut, einen wechselseitigen Austausch gemeinsam plant und Zeitpunkt und Inhalte der Ausbildung während des Austausches gemeinsam festlegt.

Ja. Auch für Praktika in Partnerbetrieben und eigenen (Konzern-)Niederlassungen können Förderungen beantragt werden. Dies gilt sowohl für die Förderungen des Programms Erasmus+ als auch für die Betriebliche Lehrstellenförderung.

Für Lehrlinge besteht Berufsschulpflicht in Österreich. Über eine Befreiung vom Unterricht für einen Tag kann der/die Klassenlehrer:in, über eine Befreiung für eine Woche kann der/die Schulleiter:in entscheiden. Ist der Zeitraum des Fernbleibens vom Unterricht länger, muss bei der zuständigen Bildungsdirektion um Freistellung angesucht werden.

Im Fall einer Befreiung muss die Berufsschule nicht nachgeholt werden.
Die Befreiung wird von Schule zu Schule und auch in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Sollte eine Befreiung nicht erteilt werden, kann im Jahrgangsunterricht auch versucht werden, die Einberufung zu einem anderen Zeitpunkt zu vereinbaren. Dies muss aber jedenfalls rechtzeitig mit der Leitung der Berufsschule besprochen werden.
Wird eine Befreiung von der Berufsschule nicht erteilt und ist auch eine Einberufung in einen anderen Lehrgang nicht möglich, ist nur ein anderer Zeitraum für ein Auslandspraktikum möglich.

Im Ausland wird während des Praktikums üblicherweise kein Schulunterricht besucht. Das hängt vor allem damit zusammen, dass die Berufsausbildung in den verschiedenen Ländern unterschiedlich organisiert ist, keine vergleichbaren Schulen existieren, oder dass sie zwar dieselben Inhalte, aber zu anderen Zeitpunkten während der Ausbildung vermitteln. Unter Umständen kann mit der Berufsschule in Österreich vereinbart werden, dass die Inhalte im Selbststudium – z. B. mit Hilfe von Selbstlernmaterialien – während des Praktikums im Ausland erarbeitet werden. Eine Freistellung vom Praktikum im Ausland für die Tage des Berufsschulunterrichts, um an Online-Unterricht teilnehmen zu können, ist in der Regel nicht möglich.

Quellen:

Bundesgesetz über die Schulpflicht (Schulpflichtgesetz) § 9 (6) und § 22 (3) idgF

Ein Praktikum im Ausland kann auch nach der Lehrabschlussprüfung absolviert werden.

Eine Erasmus+ Förderung kann bis zu zwölf Monate nach Lehrabschluss in Anspruch genommen werden. Bei Leistung von Präsenz- oder Zivildienst verlängert sich der Zeitraum um die Dauer des Präsenz- bzw. Zivildienstes.
Die Betriebliche Lehrstellenförderung (Förderung für Sprachkurse, Prämie) können jedoch nur Lehrlinge in einem aufrechten Lehrverhältnis beantragen. Das gleiche gilt auch für die Förderung des Lehrlingseinkommens für den Zeitraum des Auslandspraktikums: Lehrbetriebe können das Lehrlingseinkommen ebenfalls nur für Lehrlinge in einem aufrechten Lehrverhältnis erstattet bekommen.

Nach Ablauf von 12 Monaten können Absolvent:innen einer Lehrlingsausbildung auch in einer möglichen späteren Funktion als Ausbildungsverantwortliche einen geförderten Austausch im Ausland absolvieren.

(Siehe dazu auch die nächste Frage)

Als Ausbilder:in oder als für die Aus- und/oder Weiterbildung im Unternehmen verantwortliche Person können Sie sich ebenfalls im Ausland weiterbilden und dafür Förderungen erhalten. Sie absolvieren dabei beispielsweise Kurse oder Seminare oder begleiten Kolleg:innen im Ausland im Rahmen eines Jobshadowings, bei dem Sie die Gelegenheit haben, eine oder mehrere Personen in Ihrem Berufsfeld für eine kurze Zeitspanne bei ihrer Arbeit zu begleiten und im Zuge dessen zu lernen.
IFA kann Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Pläne und bei der Förderung des Aufenthalts helfen!

Weiterführende Informationen:
erasmusplus.at/de/berufsbildung/lehr-und-fachkraefte