FAQ für Lehrlinge

Für ein paar Wochen in einem anderen Land leben und arbeiten, deine Fremdsprachenkenntnisse verbessern, neue Leute und andere Kulturen kennenlernen und dabei auch noch Spaß haben – das klingt doch toll, oder?
All diese Möglichkeiten eröffnet dir ein Auslandspraktikum während der Lehrzeit!

Während eines Praktikums im Ausland machst du viele wertvolle Erfahrungen, steigerst deine fachlichen und sprachlichen Kompetenzen, wirst selbstbewusster und gewinnst einen neuen Blick auf deine Ausbildung in Österreich. Das alles kommt auch deinem Ausbildungsbetrieb zugute!
Mit einem Praktikum im Ausland wertest du außerdem deinen Lebenslauf auf und hast die Nase vorn, wenn du dich in deinem Betrieb weiterentwickeln möchtest oder auf Jobsuche bist.

Trau dich! Du bekommst umfangreiche und zuverlässige Unterstützung bei der Organisation deines Auslandspraktikums von IFA – Internationaler Fachkräfteaustausch!

Für ein Auslandspraktikum ist ein Zeitpunkt ab dem zweiten Lehrjahr ideal.
Während eines Auslandspraktikums arbeitest du in einem Betrieb im Gastland. Um Neues lernen zu können, musst du schon fachliche Kenntnisse mitbringen, auf die du während des Praktikums aufbauen kannst.
Du musst dich während deines Auslandsaufenthalts außerdem selbst versorgen und selbst organisieren (Essen, Wäsche, Verkehrsmittel u. s. w.). Ein wenig Selbstständigkeit solltest du daher ebenfalls mitbringen.

In manchen Ländern sind Betriebspraktika erst ab 18 Jahren möglich oder erwünscht. Dies gilt auch für manche Unterkünfte im Ausland, die Jugendliche ab 18 Jahren bevorzugen.
Höchstalter für ein Auslandspraktikum gibt es keines.

Ein Praktikum kann zwischen ein paar Tagen und mehreren Monaten dauern.
Eine Förderung der Reise- und Aufenthaltskosten aus dem Programm Erasmus+ ist ab einer Aufenthaltsdauer von 2 vollen Arbeitswochen möglich.

Die von IFA organisierten Praktika dauern in der Regel zwischen 4 und 8 Wochen. Sie werden in kleinen Gruppen von Lehrlingen gemeinsam zur selben Zeit absolviert. Während des gesamten Jahres gibt es Praktikumsprojekte zu festgelegten Terminen in verschiedenen Ländern in Europa, für die du dich bei IFA bewerben kannst.
Der Zeitraum von 4 bis 8 Wochen ermöglicht dir, im Ausland einen Sprachkurs zu absolvieren und so richtig ins Praktikum und ins Alltagsleben im Gastland einzutauchen.

Wenn du selbst oder dein Lehrbetrieb ein Auslandspraktikum für dich organisiert, kannst du auch länger im Ausland bleiben. Bis zu 6 Monate pro Lehrjahr kann ein Praktikum im Ausland als Teil der Lehrlingsausbildung angerechnet werden. Auch dafür gibt es Förderungen. Besprich mit deinem Lehrbetrieb, wie lange ein Praktikumsaufenthalt möglich ist

Übrigens: Du kannst auch mehrmals ein gefördertes Auslandspraktikum absolvieren.

Informationen zu organisierten und geförderten Auslandspraktika findest du regelmäßig auf der Website des IFA-Vereins.

Praktika sind grundsätzlich in allen Ländern möglich.
IFA organisiert Praktika in Gruppen aber ausschließlich in Europa. Zeiträume und Praktikumsdestinationen sind vorab festgelegt, und du kannst dich für die angebotenen Praktikumsprojekte bewerben. Wirf regelmäßig einen Blick auf die Webseite des IFA-Vereins und informier dich dort über die Möglichkeiten! Alle von IFA angebotenen Praktika sind aus dem Programm Erasmus+ und nationalen Förderquellen finanziell unterstützt.

Wenn du oder dein Lehrbetrieb selbst ein Praktikum organisiert, ist das sowohl in Europa als auch in allen anderen Ländern außerhalb Europas möglich. Du kannst dafür ebenfalls bei IFA eine Förderung beantragen, bist aber selbst oder gemeinsam mit deinem Lehrbetrieb für die Organisation von Reise, Aufenthalt und Praktikumsbetrieb verantwortlich. Beachte dabei bitte die gültigen Visums-Bestimmungen und Fristen für die Einreichung!

Wenn du eine EU-Staatsbürgerschaft hast, kannst du jederzeit in einem anderen EU-Land sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz ein Praktikum machen.

Wenn du keine EU-Staatsbürgerschaft hast, aber einen gültigen Aufenthaltstitel, der in einem Schengen-Staat ausgestellt wurde, kannst du ein Praktikum in einem anderen Schengen-Staat absolvieren, sofern du zum Zeitpunkt des Auslandspraktikums einen gültigen Reisepass hast.
ACHTUNG: Nicht alle EU-Mitgliedstaaten sind auch Mitglieder des Schengen-Raums! Die Liste der Schengen-Länder findest du hier: https://www.schengenvisainfo.com/de/staaten-des-schengen-raums/

Für alle weiteren Personen sowie für Praktikumsaufenthalte außerhalb der EU bzw. des EWR gelten die Visums-Bestimmungen der jeweiligen Praktikumsländer.
Es empfiehlt sich, die in Österreich ansässige Vertretung (Botschaft, Konsulat) des Landes, in dem das Praktikum absolviert werden soll, rechtzeitig zu kontaktieren.
Bitte beachte dabei auch, dass die Beantragung eines Visums zeit- und kostenaufwendig sein kann!

Quellen und weiterführende Informationen:

Grundsätzlich ja, nicht immer können jedoch alle Wünsche und Vorstellungen vollständig erfüllt werden. Das hängt damit zusammen, dass die Wirtschaftsstrukturen in den verschieden Ländern unterschiedlich sind und auch die Ausbildung in vielen Ländern anders als in Österreich organisiert ist. Daher kann es zum Beispiel vorkommen, dass für einzelne Berufe in bestimmten präferierten Ländern kein Praktikumsplatz vermittelt werden kann. In solchen Fällen ist Flexibilität von dir und deinem Lehrbetrieb gefragt. Meist ist dann ein Praktikum in einem anderen Land möglich.

Sehr spezialisierte Ausbildungsschwerpunkte können manchmal nicht in allen Details während des Praktikumsaufenthalts berücksichtigt werden. Ist dies der Fall, wird auf fachverwandte Tätigkeitsbereiche ausgewichen.
Aber in jedem Fall machst du während deines Aufenthalts im Ausland viele wertvolle Erfahrungen!

Wenn du ein Auslandspraktikum während deiner Lehrlingsausbildung machst, kann das Praktikum nur dann als Teil der Ausbildung anerkannt werden, wenn du es im Berufsfeld deines Lehrberufs absolvierst. Auch eine Förderung ist nur für ein berufsbezogenes Praktikum möglich.

Bei einem Auslandspraktikum entstehen Kosten für die Hin- und Rückreise (Flug, Zug etc.), die Unterkunft im Gastland für mehrere Wochen, Lokaltransporte (Busse, Straßenbahnen etc.), für den Besuch eines Sprachkurses, Essen und Trinken sowie für Freizeitaktivitäten und Ausflüge.
Wie hoch diese Kosten sind hängt davon ab, wie lange du bleibst, wie du wohnst, wie du anreist und vor allem auch in welchem Land du das Praktikum machen möchtest – die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in den verschiedenen Ländern unterschiedlich hoch!

Wenn du ein berufsbezogenes Praktikum im Rahmen deiner Ausbildung machst, kannst du dafür Förderungen bekommen. Alle von IFA organisierten Praktika sind förderbar! IFA versucht außerdem, die Kosten für die Lehrlinge so gering wie möglich zu halten und wählt daher preisgünstige Flug-/Zugverbindungen und leistbare Unterkünfte.

Dennoch: Trotz Förderung musst du bei einem 4- bis 6-wöchigen Praktikumsaufenthalt mit einem Eigenbetrag von etwa 400 bis 1.000 Euro rechnen – abhängig vom Land, in dem du das Praktikum absolvierst.

Ja. Wenn du während deiner Lehrzeit ein berufsbezogenes Praktikum im Ausland macht, kannst du einen Zuschuss für deine Reise- und Aufenthaltskosten aus dem Programm Erasmus+ zu erhalten.
Wenn du eine Lehrlingsausbildung in einem Unternehmen machst, kannst du außerdem eine Förderung für einen Sprachkurs im Ausland sowie eine Prämie in Höhe von 15 Euro pro Praktikums- bzw. Sprachkurstag bekommen.

Du kannst auch bis 1 Jahr nach Lehrabschluss eine Erasmus+ Förderung für die Reise- und Aufenthaltskosten erhalten. Eine Förderung des Sprachkurses und der Erhalt der Prämie sind nach Lehrabschluss aber nicht mehr möglich.

Bitte bedenke: Die Förderungen decken meist nicht die gesamten Kosten, die im Zuge eines Auslandspraktikums entstehen! Bei einem 4- bis 6-wöchigen Praktikumsaufenthalt musst du mit einem Eigenbetrag von etwa 400 bis 1.000 Euro rechnen – abhängig vom Land, in dem du das Praktikum absolvierst.

Informier dich bei IFA, welche Förderungen du für dein Praktikum bekommen kannst!

IFA organisiert nicht nur die Praktikumsaufenthalte im Ausland, sondern kümmert sich für dich auch um die Abwicklung der Förderungen.

Um Anspruch auf eine Erasmus+ Förderung zu haben, muss dein Praktikum im Ausland mindestens zwei volle Arbeitswochen dauern. Vor deinem Praktikum werden Vereinbarungen abgeschlossen, und am Ende des Praktikums musst du einen Bericht verfassen und eine vom Praktikumsbetrieb unterzeichnete Bestätigung bringen.
Was du wann tun und abgeben musst, um ein gefördertes Praktikum absolvieren zu können, erfährst du bei IFA – Internationaler Fachkräfteaustausch.

IFA bemüht sich darum, den Aufwand für dich und deinen Lehrbetrieb so gering wie möglich zu halten. Aber natürlich muss für alle Förderstellen nachweisbar sein, dass dein Berufspraktikum den Richtlinien entspricht und auch tatsächlich wie vereinbart stattgefunden hat, und dafür sind ein paar Formalitäten notwendig.

Ja. Wenn du ein Praktikum während der Lehrzeit absolvierst, bleibst du während des Auslandspraktikums weiter in Österreich sozialversichert und erhältst auch weiterhin das Lehrlingseinkommen von deinem Lehrbetrieb.

Sag deinem Lehrbetrieb: Wenn er dich für die Dauer des Auslandspraktikums freistellt, kann der Lehrbetrieb nach deiner Rückkehr eine Rückerstattung des Lehrlingseinkommens bei der zuständigen Wirtschaftskammer beantragen!

Der Verein IFA – Internationaler Fachkräfteaustausch organisiert für Lehrlinge während des gesamten Jahres Praktika in verschiedenen Ländern Europas zu festgelegten Terminen. Die Praktika dauern zwischen 4 und 8 Wochen und werden in kleinen Gruppen zur selben Zeit am selben Ort absolviert. Die Gruppenpraktika werden zweimal pro Jahr auf der Webseite von IFA bekanntgemacht. Lehrlinge aus ganz Österreich, aus allen Berufen und allen Branchen können sich für diese Praktikumsprojekte bewerben.

Alle von IFA organisierten Praktika sind gefördert. Sie sind facheinschlägig und werden als Teil der Lehrlingsausbildung in Österreich anerkannt. Die von IFA organisierten Projekte beinhalten einen Sprachkurs im Ausland sowie eine Begleitung während der ersten Tage des Aufenthalts.

Lehrlinge, die ihren Praktikumsaufenthalt selbst organisieren oder deren Lehrbetrieb die Organisation übernehmen möchte, können sich ebenfalls an IFA wenden. IFA hilft dann bei Bedarf gern bei der Abwicklung der Förderungen.

Dein Praktikumsplatz muss facheinschlägig sein, damit das Praktikum als Teil deiner Ausbildung anerkannt werden kann. Das bedeutet aber nicht, dass du genau das gleiche machst und alles gleich abläuft wie zu Hause.
Kein Unternehmen ist genau gleich wie ein anderes! Dein Praktikumsbetrieb kann zum Beispiel kleiner oder größer sein als dein Lehrbetrieb in Österreich. Die Arbeitsabläufe können anders sein, die Kund:innen und Arbeitsaufträge sind andere. Auch die Geräte und Maschinen, mit denen du arbeitest, können sich von denen in deinem Lehrbetrieb in Österreich unterscheiden. Es kann daher sein, dass auch deine Tätigkeiten nicht genau die gleichen sind wie zu Hause.
Aber auch darum geht es während eines Auslandspraktikums: Etwas Neues zu sehen und erfahren, wie in einem anderen Betrieb und in anderen Ländern in deinem Beruf gearbeitet wird!

Vergiss nicht: Dein Gastbetrieb muss dich während der ersten Tage deines Aufenthalts erst kennenlernen und sehen, was du schon kannst und wo du eingesetzt werden kannst!

So wie die Praktikumsplätze organisiert IFA für die Lehrlingsgruppen auch die Unterkunft.
Das kann entweder ein Jugendgästehaus, ein gemeinsames Apartment oder eine Gastfamilie sein. Wie die Lehrlingsgruppen wohnen, hängt von den Möglichkeiten in den verschiedenen Gastländern ab. Meist gibt es in der Unterkunft eine Kochmöglichkeit sowie die Möglichkeit, Wäsche zu waschen.
Hotels werden aus Kostengründen nur sehr selten gewählt.

Wenn du dir selbst oder gemeinsam mit deinem Lehrbetrieb den Praktikumsaufenthalt organisierst, bist du auch für die Organisation der Unterkunft selbst verantwortlich.

Wenn du an einem von IFA organisierten Praktikum teilnimmst, gibt es bei IFA eine Ansprechperson, die während der Organisation, der Vorbereitung und auch nach deiner Rückkehr deine erste Anlaufstelle ist. Sollten während deines Aufenthalts im Ausland unerwartet Probleme auftreten, wird sie dir ebenfalls bei der Lösung behilflich sein.
Während der ersten Tage im Ausland ist außerdem eine Begleitperson von IFA mit der Lehrlingsgruppe im Gastland, die bei organisatorischen Dingen und bei der Eingewöhnung vor Ort hilft. Nach deren Heimreise ist eine Betreuungsperson vor Ort deine erste Ansprechstelle. Für die Zeit im Gastland hast du außerdem Ansprechpersonen in der Sprachschule und in deinem Praktikumsbetrieb.

In den meisten Ländern ist die Arbeitssprache während des Praktikums Englisch. Es ist also unbedingt notwendig, dass du dich auf Englisch verständigen kannst.
Manche Praktikumsbetriebe nehmen im Vorfeld direkten Kontakt mit den Lehrlingen auf, und um ein erstes Gespräch führen zu können, ist es wichtig, sich zumindest ein wenig ausdrücken zu können. Um einen guten Einstieg ins Praktikum in einem fremdsprachigen Land zu haben, sind also grundlegende Englischkenntnisse notwendig, die zumindest soweit reichen, um im Gastland mit jemandem ins Gespräch zu kommen und Anweisungen zu verstehen.

Gefestigt und weiterentwickelt werden die Fremdsprachenkenntnisse dann oft in einem Sprachkurs vor Ort. Deine Fremdsprachenkenntnisse wirst du außerdem während des Praktikums stark verbessern.

Ja. Bei fast allen von IFA organisierten Praktikumsaufenthalten ist ein Sprachkurs im Gastland fixer Bestandteil des Aufenthalts. Dieser Sprachkurs wird für die gesamte Gruppe in der jeweiligen Landessprache oder in Englisch abgehalten.

Wenn du deinen Aufenthalt selbst organisierst, kannst du ebenfalls einen vorbereitenden Sprachkurs im Ausland absolvieren und eine Förderung dafür beantragen.
Informier dich bei IFA oder in der Wirtschaftskammer in deinem Bundesland über die Fördermöglichkeiten!

Lehrlinge, die ihre Ausbildung in einem Betrieb absolvieren, können für den Sprachkurs eine Förderung erhalten.
Wenn du deine Lehre bereits abgeschlossen hast, kannst du keine Förderung mehr für einen Sprachkurs im Ausland in Anspruch nehmen.

Reine Sprachaufenthalte sind über das Programm Erasmus+ nicht förderbar!

Ein Praktikum im Ausland ergänzt die Ausbildung und auch der Lehrbetrieb profitiert von international ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Viele Unternehmen unterstützen daher die Auslandspraktika ihrer Lehrlinge und stellen sie für den gesamten Praktikumszeitraum oder für einen Teil davon frei. Du hast aber keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Freistellung, es ist immer eine Vereinbarung zwischen Lehrling und Ausbildungsbetrieb.

Wenn dich dein Lehrbetrieb aus Kostengründen nicht freistellen möchte, sag ihm, dass er bei der Wirtschaftskammer eine Förderung des Lehrlingseinkommens beantragen kann – aber eben nur für den Zeitraum, in dem er dich freistellt!

Wenn dein Praktikum ganz oder teilweise in die Berufsschulzeit fällt, darfst du dem Unterricht nicht unerlaubt fernbleiben. Du musst um Freistellung ansuchen:
Für 1 Schultag kann dich dein:e Klassenlehrer:in freistellen.
Bis zu einer Woche entscheidet der/die Schulleiter:in, ob du fernbleiben darfst.
Wenn du mehr als eine Woche die Berufsschule nicht besuchen kannst, musst du bei der zuständigen Bildungsdirektion um Freistellung ansuchen.

Bei einer Freistellung musst du den Unterricht nicht nachholen. Versuch aber trotzdem, den Unterrichtsstoff zu verfolgen und am Ball zu bleiben!

Wenn deine Berufsschule im Blockunterricht geführt wird, kann dein Lehrbetrieb versuchen, die Einberufung zu einem anderen Zeitpunkt zu vereinbaren.

Wird eine Befreiung von der Berufsschule nicht erteilt und ist auch eine Einberufung in einen anderen Lehrgang nicht möglich, ist nur ein anderer Zeitraum für ein Auslandspraktikum möglich.

Im Ausland wird während des Praktikums kein Schulunterricht besucht.

Eine Freistellung vom Praktikum im Ausland, um vom Gastland aus an Online-Unterricht teilnehmen zu können, ist in der Regel nicht möglich.

Wenn du im Unterricht anwesend sein musst und nicht für einen längeren Zeitraum fernbleiben kannst, empfiehlt sich ein Praktikumsaufenthalt während der unterrichtsfreien Zeit in den Sommermonaten.

IFA bietet Praktikumsaufenthalte im Ausland während des gesamten Jahres an.
Die Praktika werden in kleinen Gruppen von Lehrlingen aus verschiedenen Berufen, Branchen und Bundesländern absolviert. Die Lehrlinge reisen gemeinsam ins Gastland an, besuchen einen Sprachkurs und können ihre Freizeit miteinander verbringen. Die Praktika, die IFA organisiert, dauern zwischen 4 und 8 Wochen, Möglichkeiten gibt es in vielen europäischen Ländern.
Zweimal pro Jahr werden die Praktikumsprojekte auf der Webseite des IFA-Vereins veröffentlicht und außerdem über die Wirtschaftskammern und viele Berufsschulen bekanntgemacht. Lehrlinge aus allen Bundesländern, allen Berufen und Branchen können sich um die Teilnahme bewerben. Was du dafür brauchst und was deine Bewerbungsunterlagen beinhalten müssen, erfährst du auf der Webseite von IFA.

Auch manche Berufsschulen und andere Organisationen bieten organisierte Praktikumsprojekte im Ausland an.

Du kannst dein Praktikum im Ausland aber auch selbst organisieren. In diesem Fall kannst du bei IFA Förderungen für deinen Praktikumsaufenthalt beantragen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Praktikum berufsbezogen ist und den Förderrichtlinien entspricht.

Für Praktikumsaufenthalte, die von Organisationen wie IFA angeboten werden, gibt es fixe Bewerbungsfristen, die du bei der Ausschreibung der jeweiligen Praktika findest (zum Beispiel auf der Webseite von IFA), und die du auf jeden Fall einhalten musst.

Wenn du dein Praktikum selbst organisierst, kannst du bei IFA eine Förderung beantragen. Eine Förderung kann immer nur vor, niemals jedoch nach dem absolvierten Praktikum genehmigt werden! Da ein paar Formalitäten zu erledigen sind und du einen Fördervertrag erhältst, melde dich bitte rechtzeitig – am besten 3, noch besser 4 Monate vor Praktikumsbeginn – bei IFA, damit du vor Reiseantritt auch sicher weißt, dass dein Praktikum gefördert werden kann.

Viele Lehrbetriebe wissen über die Möglichkeit eines Auslandspraktikums nicht oder zuwenig Bescheid. Sie wissen nicht, dass ein Auslandspraktikum auch dem Lehrbetrieb zugute kommt:
Ein Praktikum im Ausland eröffnet neue Perspektiven. Lehrlinge kommen von ihrem Praktikum im Ausland motiviert und mit vielen neuen Erfahrungen zurück, sie verbessern ihre sprachlichen, fachlichen und persönlichen Kompetenzen. Und davon profitiert der ganze Betrieb!

Sag deinem Lehrbetrieb, dass er für den Zeitraum, den er dich für das Auslandspraktikum freistellt, eine Förderung des Lehrlingseinkommens bei der zuständigen Wirtschaftskammer beantragen kann.

Wenn du deinen Lehrbetrieb nicht überzeugen kannst, dir ein Auslandspraktikum zu ermöglichen, melde dich bei IFA. Die Mitarbeiterinnen von IFA sprechen gern mit deinem Ausbilder / deiner Ausbilderin!

Während deines Auslandspraktikums bleibst du weiterhin über deinen Lehrbetrieb sozialversichert. Als Versicherungsnachweis gilt die eCard.

Außerdem ist der Abschluss einer zusätzlichen Unfall-, Haftpflicht- und Rücktransportversicherung verpflichtend für die Inanspruchnahme europäischer Fördermittel (z. B. Erasmus+). Für Praktika, die IFA organisiert, wird eine solche Versicherung automatisch abgeschlossen.
Diese Versicherung beinhaltet aber keine Reisestornoversicherung! Wenn du eine solche abschließen möchtest, musst du dich selbstständig darum kümmern. Wir empfehlen dir, die Versicherungsbedingungen im Detail einzuholen und abzuklären, welche Fälle gedeckt sind und welche nicht!

Ein berufsbezogenes Praktikum wird gesetzlich als Teil deiner Lehrlingsausbildung anerkannt und verlängert damit nicht deine Lehrzeit.

Quelle: Berufsausbildungsgesetz – BAG § 27(c) (2) idgF

Du kannst dich gemeinsam mit einem Freund / einer Freundin für ein Auslandspraktikum bewerben. Organisationen wie IFA bemühen sich, die individuellen Wünsche der Lehrlinge zu berücksichtigen, nicht immer jedoch können alle realisiert werden. Das hängt vor allem damit zusammen, dass nicht an allen Destinationen Praktikumsplätze in allen Lehrberufen vermittelt werden können.

Gib in deinen Bewerbungsunterlagen an, wenn du gemeinsam mit jemand anderem das Praktikum absolvieren möchtest. Nutz diese einmalige Gelegenheit eines Auslandspraktikums aber auch dann, wenn dein Wunsch nicht erfüllt werden kann. Du kannst trotzdem eine schöne Zeit verbringen, viel lernen, und danach gibt es viel, was ihr euch erzählen und worüber ihr euch austauschen könnt! Außerdem könnt ihr auch während des Praktikums in regelmäßigem Kontakt bleiben.

Am Ende des Praktikums bekommst du eine Bestätigung, dass du das Praktikum wie geplant absolviert hast. Dafür erhältst du eine Vorlage, die du gemeinsam mit deinem Praktikumsbetrieb ausfüllen und unterschreiben musst. Diese Praktikumsbestätigung ist Voraussetzung dafür, dass du auch Anspruch auf Förderungen hast!

Wenn du ein Praktikumszeugnis haben möchtest, frag deinen Praktikumsbetrieb im Ausland zusätzlich danach!

Außerdem kannst du den Europass – ein europäisches Dokument, das in allen europäischen Ländern anerkannt ist – als Bestätigung über dein Auslandspraktikum verwenden (www.europass.at).

Ja. Du kannst mehr als nur einmal ein Praktikum im Ausland machen.

Wenn dich dein Lehrbetrieb lässt, kannst du auch während der Lehrzeit mehrere Auslandspraktika absolvieren. Du kannst auch mehrmals eine Erasmus+ Förderung sowie während der Lehrzeit eine Förderung für einen Sprachkurs und die Prämie erhalten.

Du kannst ein weiteres Praktikum aber auch nach Lehrabschluss machen. Eine Erasmus+ Förderung kannst du bis 1 Jahr nach Lehrabschluss erhalten. Die Förderung von Sprachkurs und Prämie steht jedoch nur Lehrlingen in einem aufrechten Lehrverhältnis offen.